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2. Oktober 2017

Regionalspitäler erheben Beschwerde gegen Beschluss des Regierungsrates

Neue Mindestfallzahlen für Spitäler und Operateure

Mit neuen Mindestfallzahlen für Spitäler und Operateure will der Zürcher Regierungsrat die Spitallisten vorzeitig anpassen. Damit untergräbt er die Planungssicherheit der Regionalspitäler und verstösst gegen Treu und Glauben. Das Spital Zollikerberg und die übrigen in der IG Primärspitäler zusammengeschlossenen Regionalspitäler erheben dagegen Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht.

 

Die heutige Spitalplanung basiert auf Vereinbarungen, die bis ins Jahr 2020 Gültigkeit haben. Unter diesen Voraussetzungen wurden die Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Änderung der Regeln während des Spiels sind ein massiver Eingriff in die Planungs- und Investitionssicherheit der Regionalspitäler. Mit dem Beschluss löst der Regierungsrat gleichzeitig einen weiteren Regulierungsschub im Gesundheitswesen aus.

 

Die Behandlungsqualität in den Zürcher Spitälern ist bereits heute hoch. Dass sie sich durch die geplanten Mindestfallzahlen noch weiter steigern lässt, kann der Regierungsrat nicht schlüssig belegen. Die Ausgestaltung des Beschlusses legt ohnehin die Vermutung nahe, dass strukturpolitische Ziele im Vordergrund stehen und nicht Qualitätsüberlegungen. Mit Instrumenten wie Mindestfallzahlen pro Spital und pro Operateur werden Zentrums- und Universitätsspitäler gezielt gestärkt, Regionalspitäler dagegen unverhältnismässig belastet.

 

Das Spital Zollikerberg ist in zwei Fachbereichen von den neuen Vorschriften betroffen. Zum einen sollen Fachärzte für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates nur noch dann künstliche Hüft- oder Kniegelenke ersetzen dürfen, wenn sie 50 Erstimplantationen pro Jahr durchführen. Wer Erstoperationen beherrscht, ist aber nicht automatisch für Revisionseingriffe qualifiziert. Die neue Vorschrift ist somit nicht sachgerecht. Es braucht vielmehr Operateure mit spezifischem Know-how, über die das Spital Zollikerberg aktuell verfügt.

 

Der zweite Streitpunkt ist die gynäkologische Tumorchirurgie. Hier wehrt sich das Spital Zollikerberg gegen zu hohe Mindestfallzahlen pro Spital von 20 (zum Vergleich: Herzchirurgie 10) und die geplanten Mindestfallzahlen pro Operateur von ebenfalls 20. Im Spital Zollikerberg braucht es mindestens zwei Operateure, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten. Müssen diese jeweils 20 Eingriffe pro Jahr vornehmen, impliziert dies 40 Fälle für das Spital. Diese Zahl ist nicht verhältnismässig.

 

Die Regionalspitäler stellen heute in den Regionen des Kantons Zürich eine umfassende Grundversorgung in hoher Qualität sicher. Damit dies auch in Zukunft gewährleistet werden kann, sehen das Spital Zollikerberg und die übrigen Mitglieder der IG Primärspitäler nach dem Beschluss des Regierungsrates keine andere Möglichkeit, als den Rechtsweg zu beschreiten.

 

Die Mitglieder der IG Primärspitäler:
Spital Zollikerberg, See-Spital (Standorte Horgen und Kilchberg), Spitalverband Limmattal, Spital Bülach AG, Spital Uster, Spital Männedorf AG, GZO AG Spital Wetzikon, Spital Affoltern am Albis, Paracelsus-Spital Richterswil

 

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Kontakt:
Spital Zollikerberg
Dr. Orsola Lina Vettori
Spitaldirektorin
Tel. +41 (0)44 397 21 01
E-Mail: orsola.vettori@spitalzollikerberg.ch

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